AGB - daran halten wir uns
Frendli hilft helfen - AGB
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Fundraising Institutionen
Im Nachfolgenden finden Sie die AGB der Frendli Charity Plattform. Frendli Charity ist eine Leistung der it-werke Service GmbH in Kooperation mit der isi4 AG, mit der Organisationen, Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Parteien (im Folgenden „Kunden“ oder „Fundraiser“) auf einfache Weise Fundraising / Spendenprojekte auf-setzen können.
1 Geltungsbereich
1.1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Frendli Charity (im Folgenden auch kurz „Bedingungen“) gelten für Vereinbarungen mit der it-werke SERVICE GmbH, Industriehof 6 in 77933 Lahr , (im Folgenden kurz „it-werke). Sie regeln die unter der Bezeichnung „Frendli Charity“ erbrachten Dienstleistungen der it-werke Service GmbH.
1.2 it-werke / isi4 stellt „Frendli Charity“, Organisatio-nen, Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Parteien eine Plattform für die Erstellung von Kampagnen, sowie einen Einzug- und Abrechnungsservice auf der Basis von QR Codes für Charity und Fundraising Aktionen zur Ver-fügung.
1.3 Zusätzlich zu Frendli Charity können Beratungs- und Projektleistungen bei it-werke / isi4 beauftragt wer-den.
1.4 Frendli Charity wird durch it-werke / isi4 als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Das Angebot von Frendli Charity richtet sich nicht an Endverbraucher.
2 Vertragsschluss, Zugangsdaten
2.1 Der Vertragsschluss über die Leistungen der Frendli Charity erfolgt zwischen dem jeweiligen Kunden und der it-werke Service GmbH.
2.2 Falls die Erklärung zum Abschluss des Vertrages mit it-werke / isi4 im Namen einer Organisation, Firma oder anderen juristischen Person, so sichert der Erklä-rende die notwendige Befugnis zu.
2.3 Beim Abschluss des Vertrages mit it-werke / isi4 generiert der Kunde selbst ein Passwort, das zur weiteren Nutzung in Kombination mit der angegebenen E-Mail Ad-resse für den Zugang zum Frendli Charity Online Portal erforderlich ist. Diese ersten Zugangsdaten werden dem vertretungsberechtigten Nutzer des Kunden zugeordnet. Der Kunde erhält damit das Recht und die Möglichkeit Charity Aktionen anzulegen, zu ändern oder zu ergänzen .Die Verantwortung für die vom Kunden angelegten Akti-onen, Bilder, Texte und die beschriebkonforme Verwen-dung der eingeworbenen Mittel, liegt ausschließlich beim Kunden.
2.4 Der Account-Inhaber kann im Frendli Charity Por-tal, abhängig vom gebuchten Leistungsumfang, weitere Nutzer anlegen. Die Verantwortung hierfür liegt aus-schließlich beim Kunden. Gleiches gilt für Weitergabe und Mehrfachverwendung der gleichen Zugangsdaten.
3 Vertragsgegenstand
3.1 it-werke / isi4 bietet mit Frendli Charity Fundrai-sern eine Plattform für die Erstellung von Kampagnen, sowie einen Einzug- und Abrechnungsservice auf der Basis von isiQR Codes für Charity und Fundraising an.
3.2 Der mit dem Kunden vereinbarte Umfang und Funktionalitäten richten sich nach den bei Vertragsab-schluss getroffenen Vereinbarungen. Spätere Änderun-gen sind einvernehmlich möglich.
4 Änderungen, Ergänzungen der Frendli Charity Plattform und Service
4.1 Basis von Frendli Charity ist eine durch it-werke / isi4 entwickelte Software und Webplattform. Die Rechte liegen ausschließlich bei der it-werke / isi4 / isi4 AG. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung oder ganz oder teilweise Offenlegung der Software besteht nicht.
4.2 it-werke / isi4 entwickelt Frendli Charity Plattform und Service ständig weiter, um diesen z.B. zu verbes-sern, Funktionalitäten hinzuzufügen oder zu ändern oder auch um Fehler zu beheben. it-werke / isi4 wird während der Vertragslaufzeit die Frendli Charity jeweils auf Basis der aktuellsten, allgemein durch it-werke / isi4 für den Be-trieb frei gegebenen Version betreiben.
4.3 Über Änderungen von Frendli Charity Leistungen, die durch die Bereitstellung neuer Versionen verbunden sind, wird it-werke / isi4 den Kunden vorab informieren. Erhebt der Kunden innerhalb von 14 Tagen keinen Ein-spruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Ein An-spruch auf Roll-Back auf eine bestimmte Version besteht seitens des Kunden nicht.
5 Leistungen Dritter
5.1 In Absprache besteht die Möglichkeit, Leistungen von Drittanbietern mit Frendli Charity zu kombinieren. Die dafür notwendigen Vereinbarungen und Verantwortung werden separat festgelegt.
6 Beratungs- und Projektleistungen
6.1 Der Abschluss des Vertrages über die Nutzung von Frendli Charity verpflichtet it-werke / isi4 zu keinen weiteren Beratungs- oder Projektleistungen.
6.2 Werden weitere Beratungs- oder Projektleistun-gen gewünscht, wie z.B. Einbindung der von Frendli Cha-rity bereitgestellten Webplattform in Webseiten des Kun-den, sind diese gesondert zwischen dem Kunden und it-werke / isi4 zu vereinbaren.
6.3 Sofern nicht anders vereinbart, erbringt it-werke / isi4 Beratungs- und Projektleistungen als Dienstleistun-gen gemäß §§611ff BGB.
7 Leistungsumfang it-werke Service GmbH
7.1 Die Software der Frendli Charity wird durch it-werke / isi4 oder einen Subunternehmer in einem oder mehreren Rechenzentren gehostet. it-werke / isi4 stellt dem Kunden Frendli Charity Funktionen im vereinbarten Leistungsumfang zur Verfügung.
7.2 Die im Rahmen einer Fundraising Aktion einge-worbenen Mittel werden nach Abschluss der jeweiligen Aktion an den Kunden ausgeschüttet.
7.3 Frendli Charity wird regelmässig gewartet. Wäh-rend der Wartungsfensters oder beim Einspielen von Updates können die Leistungen von Frendli Charity für den Kunden nicht nutzbar sein.
7.4 Im Fall von Unterbrechungen wegen höherer Ge-walt, einschließlich Streiks oder Aussperrungen, steht die Frendli Charity ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
7.5 it-werke / isi4 schuldet während der Vertragslauf-zeit eine Verfügbarkeit der Frendli Charity Software am Übergabepunkt von durchschnittlich 98,0% pro Kalender-jahr.
8 Daten Speicherung
8.1 it-werke / isi4 stellt dem Kunden in den Rechen-zentren Speicherplatz zur Speicherung der seitens des Kunden übermittelten, projektbezogenen Daten zur Ver-fügung.
8.2 Eine weitergehende Aufbewahrung von Daten, zu der Kunden aufgrund geltender gesetzlicher Aufbewah-rungsfristen, etwa handels- und steuerrechtlicher Art, verpflichtet sind, erfolgt nicht. Es ist Aufgabe des Kun-den, diese unabhängig von Frendli Charity sicher zu stel-len.
9 Supportleistungen / Fehlerbeseitigung
9.1 Supportanfragen bezogen auf die Frendli Charity werden von Montag bis Freitag, innerhalb üblicher Büro-zeiten, ausgenommen gesetzlicher Feiertage, bearbeitet.
9.2 it-werke / isi4 obliegt im Rahmen der Störungs-beseitigung, die Instandhaltung der beauftragten Leis-tungen der Frendli Charity, das heißt die Behebung von auftretenden Fehlern.
9.3 Ein Fehler der Leistungen von it-werke / isi4 liegt vor, wenn bei bestimmungsgemäßer Nutzung vereinbarte Funktionalitäten nicht oder nur eingeschränkt bereitge-stellt werden.
9.4 Störungsmeldungen werden von Montag bis Frei-tag, innerhalb üblicher Bürozeiten bearbeitet. Über Vor-gehen und Priorisierung entscheidet Frendli Charity. Im Rahmen des zumutbaren Aufwandes wird der Kunde it-werke / isi4 bei der Fehlersuche und Behebung unterstüt-zen.
9.5 Schlägt die Fehlerbehebung innerhalb einer an-gemessenen Frist aufgrund von Gründen, die it-werke / isi4 zu vertreten hat, fehl, so kann der Kunde die verein-barte Vergütung mindern. Ein weitergehendes Recht auf Schadenersatz oder Ersatz von entgangenem Gewinn besteht nicht.
9.6 Setzt der Kunde nach Verstreichen der angemes-senen Frist eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Fehlers und gelingt es it-werke / isi4 nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist den Fehler zu beheben, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündi-gen. Im Fall eines unwesentlichen Fehlers ist eine außer-ordentliche Kündigung des Vertrages jedoch ausge-schlossen.
10 Verwendung von Frendli Charity Logo und Bezeichnung
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist it-werke / isi4 berechtigt, in den über die Frendli Charity bereitgestellten Applikationen und Formularen, die der Kunde in seinen eigenen Webauftritt einbindet, auf Frendli Charity zu ver-weisen und/oder das Logo von Frendli Charity einzubin-den.
10.2 Die Entfernung von Logo oder der Bezeichnung Frendli Charity aus bereitgestellten Applikationen und Formularen, ist nicht statthaft.
10.3 Werden Logo und / oder Bezeichnung Frendli Charity ohne Absprache entfernt, ist it-werke / isi4 zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.
11 Pflichten des Kunden
11.1 Bei der Anlage eines Projektes teilt der Kunde den potentiellen Spendern den Spendenzweck und Art und Umfang der Mittelverwendung mit. Der Kunde ver-pflichtet sich, mit erhaltenen Spenderdaten Daten gemäß der jeweils gültigen DSGVO umzugehen.
11.2 Der Kunde versichert, dass er die dem Spender gemachten Zusagen hinsichtlich der Mittelverwendung einhalten wird.
11.3 Der Kunde wird seine Zugangsdaten bzw. die Zugangsdaten seiner Nutzer zur Frendli Charity geheim halten, vor dem Zugriff von unberechtigten Dritten schüt-zen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde wird seine Mitarbeiter über diese Pflicht zur Ge-heimhaltung unterrichten und entsprechend zur Geheim-haltung der Zugangsdaten verpflichten.
11.4 Hat der Kunde Anhaltspunkte dafür, dass ein un-berechtigter Dritter Kenntnis über die Zugangsdaten er-langt hat, so wird der Kunde unverzüglich it-werke / isi4 über diesen Umstand informieren.
11.5 Werden Daten oder Bilder an Frendli Charity übermittelt, so versichert der Kunde, dass er zu entspre-chenden Nutzung befugt ist. Im Falle eines Datenverlusts wird der Kunde die Daten auf eigene Kosten wieder an Frendli Charity übertragen.
11.6 Der Kunde wird sicherstellen, dass keine schädi-genden Daten oder Dateien, z.B. Malware, Viren, Spyware oder Trojaner, an it-werke / isi4 übermittelt wer-den.
12 Leistungsausschlüsse
12.1 Sofern nicht ausdrücklich zwischen Kunde und it-werke / isi4 abweichend vereinbart, ist die Anpassung der Frendli Charity an kundenspezifische Anforderungen durch it-werke / isi4 nicht geschuldet.
12.2 Störungen, Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme, die sich aus der Nutzung des In-ternet oder von angebundenen Leistungen von Drittan-bietern ergeben, gehen nicht zu Lasten der it-werke Ser-vice GmbH, es sei denn it-werke / isi4 hat diese schuld-haft zu vertreten.
13 Nutzungsrechte
13.1 it-werke / isi4 räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertrag-bares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der ver-einbarten Leistungen von Frendli Charity für die eigenen, internen Geschäftszwecke, im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Frendli Charity über die vertraglich vereinbarte erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder durch andere Organisationen, Unterneh-men oder sonstige Dritte für deren Zwecke nutzen zu lassen.
13.3 Hat der Kunde it-werke / isi4 mit Beratungs- und Projektleistungen beauftragt, so erhält der Kunde an den Leistungsergebnissen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Leistungsergebnis-se.
14 Vergütung
14.1 Für die Leistungen der Frendli Charity zahlt der Kunde eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vergü-tung. Die Vergütung kann dabei aus einer Vergütungs-pauschale und/oder einer variablen Vergütung in Abhän-gigkeit vom Nutzungsvolumen bestehen.
14.2 Darüber hinaus kann it-werke / isi4 Zuschläge in Rechnung stellen, wenn das Spendenvolumen vereinbar-te Volumina überschreitet und dies bei Vertragsab-schluss vereinbart wurde.
14.3 it-werke / isi4 ist berechtigt, die Vergütungssätze und Preise für die vereinbarten Leistungen während der Laufzeit dieses Vertrages einmal pro Kalenderjahr anzu-passen, gültig ab der nächsten Abrechnungsperiode. Bei einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 10 % (bezo-gen auf die unmittelbar vor der Erhöhung geltende Ver-gütung) ist der Kunde berechtigt den Frendli Charity-Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform zu kündigen.
14.4 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich je-weils gültiger Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz wä-re von der Umsatzsteuer befreit. Der Nachweis der Um-satzsteuerbefreiung obliegt dem Kunden. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen.
14.5 Der Kunde erklärt sich mit elektronischem Rech-nungsversand einverstanden. Zahlungsverzug tritt 30 Ka-lendertage nach Fälligkeit ein.
14.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
14.7 it-werke / isi4 ist berechtigt, einen der vereinbar-ten Vergütung entsprechenden Teil der eingeworbenen Mittel, bis zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung zu-rück zu halten.
15 Datenschutz
15.1 it-werke / isi4 und der Kunde verpflichten sich, al-le geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Daten-schutz zu beachten, die dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen und deren Einhaltung laufend zu überwachen.
15.2 it-werke / isi4 verpflichtet sich personenbezogene Daten ausschließlich zu Zwecken des Frendli Charity-Vertrages zu nutzen.
15.3 Soweit im Auftrag des Kunden personenbezoge-ne Daten durch it-werke / isi4 erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, erklärt sich it-werke / isi4 bereit, diesbe-züglich einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung entsprechend § 11 Abs. 2 BDSG mit dem Kunden abzu-schließen.
15.4 Der Kunde als verantwortliche Stelle erhebt, ver-arbeitet oder nutzt die personenbezogenen Daten für sich selbst und ist daher ausschließlich für die Rechtmä-ßigkeit der Datenerhebung und Datennutzung sowie die Datenverarbeitung an sich und für die Datenweitergabe an it-werke / isi4 verantwortlich. Der Kunde wird daher er-forderliche Einwilligungen der Personen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Frendli Charity von diesen Personen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt.
15.5 Der Kunde gestattet, soweit dies gesetzlich er-laubt ist, it-werke / isi4 die anonymisierte Auswertung der in der Frendli Charity für den Kunden gespeicherten Spender- und Spendendaten, etwa für statistische Zwe-cke, sowie die Verwertung der Auswertungsergebnisse durch die it-werke Service GmbH.
16 Mängel
16.1 it-werke / isi4 haftet für Sach- und Rechtsmängel, wenn (i) während der Laufzeit dieses Vertrages die be-stimmungsgemäße Nutzung der Frendli Charity dadurch mehr als unerheblich beeinträchtigt ist, oder (ii) falls it-werke / isi4 die Erbringung einer Werkleistung übernom-men hat, wenn das Werk bei Gefahrübergang auf den Kunden die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat und mit einem mehr als unerheblichen Mangel behaftet ist.
16.2 Für Mängel, die bereits bei Einräumung der Nut-zung der Frendli Charity an den Kunden vorhanden wa-ren, haftet it-werke / isi4 nur, wenn it-werke / isi4 diese Mängel zu vertreten hat.
16.3 it-werke / isi4 ist berechtigt, einen Mangel nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung bzw. Umge-hung (Nachbesserung) oder durch Neulieferung zu behe-ben.
16.4 Alle Mängelansprüche die aus einer Beeinträchti-gung der bestimmungsgemäßen Nutzung von Frendli Charity resultieren, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlan-gen müssen. Mängelansprüche an einer durch it-werke / isi4 für den Kunden erstellten Werkleistung verjähren in-nerhalb von 3 Monaten nach Abnahme der betroffenen Werkleistung.
16.5 Abweichend von vorstehender Verjährungsrege-lung gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, wenn it-werke / isi4 hat den Mangel arglistig verschwie-gen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder die Abwesenheit des Mangels ausdrücklich zugesichert hat.
16.6 Schadenersatz wegen eines Mangels leistet it-werke / isi4 nur bis zur Höhe der im mangelbehafteten Zeitraum erhaltenen Vergütung.
17 Haftung
17.1 Die Haftung von it-werke / isi4 bei Verletzung ei-ner wesentlichen Vertragspflicht ist, auf die Erstattung der Vergütung begrenzt.
17.2 Jede weitere Haftung von it-werke / isi4 auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder von entgangenem Gewinn/Spendenvolumen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3 it-werke / isi4 haftet nicht für, im Rahmen der Ak-tion gemachte Zusagen des Kunden an Spender, hin-sichtlich der Verwendung der eingeworbenen Mittel.
17.4 it-werke / isi4 haftet nicht für Art und Umfang der im Rahmen der Aktion angefallenen Nutzerdatendurch den Kunden oder für Verletzungen der DSGVO durch diesen.
18 Laufzeit und Kündigung
18.1 Verträge werden für die angegebene Laufzeit der Aktion abgeschlossen. Werden weitere Spendenaktionen geplant, verlängert sich die Verabredung entsprechend.
18.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18.3 Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, der von it-werke / isi4 zu vertreten ist, wird it-werke / isi4 eine eventuell bereits vorausbezahlte Vergütungspau-schale anteilig zurückerstattet.
18.4 Jede Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform, im Übrigen genügt für eine Kündigung die Textform durch Übermittlung der Kündigung in elektroni-scher Form, etwa per E-Mail.
19 Löschung der Daten bei Vertragsende
19.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit auf Anfrage Personen- und Spendendaten in einem gängigen Format erhalten. Abhängig von der Bearbeitung Forma-tierung kann dafür eine Aufwandspauschale erhoben werden. Benötigt der Kunde die Daten über das Ver-tragsende hinaus, so ist es Aufgabe des Kunden, seine Daten vor Beendigung des Vertrages zu exportieren.
19.2 Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus wel-chem Rechtsgrund, stehen dem Kunden die in der Frend-li Charity Datenbank gespeicherten Daten nicht mehr zur Verfügung.
19.3 Auf Anfrage des Kunden innerhalb von 4 Wo-chen nach Vertragsbeendigung stellt it-werke / isi4 gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandspauschale dem Kunden die bei Vertragsende in der Frendli Charity vor-handenen Personen- und Spendendaten auf einem Da-tenträger zur Verfügung. Bei einer späteren Anfrage kön-nen die Daten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
20 Subunternehmer
20.1 it-werke / isi4 kann die nach diesem Vertrag ge-schuldeten Leistungen (z. B. Hosting-, Support oder Payment) durch Subunternehmer erbringen.
21 Referenznennung
21.1 it-werke / isi4 ist berechtigt, den Kunden als Re-ferenz zu Marketingzwecken, z. B. auf der Internetplatt-form von Frendli Charity oder in Kundenlisten zu nennen.
21.2 Der Kunde und it-werke / isi4 sind berechtigt, nach Abschluss dieses Vertrages eine Pressemeldung über den Vertragsabschluss und die damit begründete Zusammenarbeit herauszugeben.
21.3 it-werke / isi4 ist darüber hinaus berechtigt, zu ei-nem späteren Zeitpunkt einen mit dem Kunden abge-stimmten ausführlicheren Anwenderbericht (Success-Story) zu veröffentlichen.
22 Änderungen der Bedingungen
22.1 it-werke / isi4 ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei (2) Wochen zu ändern oder zu ergänzen.
22.2 Im Falle einer Änderung oder Ergänzung wird it-werke / isi4 den Kunden per E-Mail informieren und die Bedingungen in der geänderten oder ergänzten Fassung übermitteln. Die neuen Bedingungen gelten als zwischen den Parteien vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die neuen Bedingungen diesen gegenüber it-werke / isi4 in Textform widerspricht. it-werke / isi4 wird den Kunden bei Übermittlung der neuen Bedingungen über diese vor-genannte Frist zum Widerspruch und die Folgen bei Ver-streichen der Frist hinweisen.
22.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht der Geltung der neuen Bedingungen, so kann it-werke / isi4 das Ver-tragsverhältnis unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen kündigen oder nach eigenem Ermessen das Vertragsverhältnis unter Geltung der Bedingungen vor der Änderung fortführen. it-werke / isi4 wird den Kun-den über eine Kündigung oder Fortführung des Vertrages nach Widerspruch gesondert per E-Mail informieren.
23 Schlussbestimmungen
23.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht automatisch Bestandteil von Verträgen mit it-werke/isi4.
23.2 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
23.3 Sollten Bestimmung des Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen dieses Vertrages im Übri-gen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, in diesem Fall die betreffende unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine derartige Bestimmung zu schließen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
23.4 Erfüllungsort ist der Sitz der it-werke Service GmbH.
23.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch-land.
23.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Firmensitz von it-werke / isi4 in Deutschland. it-werke / isi4 bleibt je-doch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage einzu-reichen.
Stand 25. Mai 2022
Corporate Partnerships
Frendli steht allen zur Verfügung. Rotes Kreuz oder Greenpeace. Dem BUND und den Samaritern. Der Tafel und dem Lions Club. Den Beschützern von Kindern und der Antarktis. Für die Unterstützung von Indigenen und für Brot für die Welt. Für Caritas und für alle, die die Welt ein bisschen besser machen wollen.